Kaufnebenkosten Österreich

Berechne Grunderwerbsteuer, Grundbuchgebühr und Maklerprovision für deinen Immobilienkauf in Österreich – als schneller Überblick, keine Steuerberatung.

Immobilie
Weitere Angaben
Ergebnis
Grunderwerbsteuer 10.500,00 €
Grundbuch (Eigentumsrecht) 3.347,00 €

1,1 % zzgl. fixer Eingabegebühr (47 €); Bemessungsgrundlage kann im Einzelfall abweichen.

Anwalt/Notar/Treuhand Hinweis

Kein gesetzlicher Fixsatz; häufig ca. 1,5–3 % netto.

Kaufnebenkosten gesamt 13.847,00 €
Kaufnebenkosten in % 4,62 %
Gesamtinvestition 313.847,00 €

Werte mit ≈ sind Schätzungen und können im Einzelfall abweichen. Der Rechner ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Notariatsberatung.

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Häufige Fragen zu Kaufnebenkosten in Österreich

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf in Österreich?
Dieser Rechner kalkuliert mit dem Normalsatz von 3,5 % der Gegenleistung – für Erwerbe im Familienkreis oder durch Erbschaft/Schenkung gilt ein anderer Tarif, den der Rechner nicht abbildet. Details und Rechenbeispiele im Ratgeber zur Grunderwerbsteuer.
Welche Grundbuchgebühren fallen beim Immobilienkauf an?
Für die Eintragung des Eigentumsrechts fallen 1,1 % zzgl. einer fixen Eingabegebühr an. Wird die Immobilie fremdfinanziert, kommt für die Pfandrechtseintragung eine weitere Gebühr von 1,2 % der Kreditsumme dazu. Die genaue Bemessungsgrundlage kann im Einzelfall abweichen, deshalb zeigt der Rechner diese Werte als Näherung (≈).
Wie hoch kann die Maklerprovision beim Immobilienkauf sein?
Dieser Rechner setzt standardmäßig den gesetzlichen Höchstsatz an (bis zu 3 % netto zzgl. 20 % USt, bei kleineren Kaufpreisen bis zu 4 %) – der Wert ist editierbar, falls du eine niedrigere Provision ausgehandelt hast. Hintergrund und Verhandlungsspielraum im Ratgeber zur Maklerprovision.
Sind Notar-, Anwalts- oder Treuhandkosten gesetzlich festgelegt?
Nein. Für Vertragserrichtung und Treuhandabwicklung gibt es keinen gesetzlichen Fixsatz – die Kosten sind frei vereinbar und liegen in der Praxis häufig bei ca. 1,5–3 % des Kaufpreises netto. Der Rechner setzt hier bewusst keinen automatischen Wert, sondern zeigt nur einen Hinweis, solange kein eigener Betrag eingegeben wird. Hintergrund und Vergleichstipps im Ratgeber zu den Notarkosten.
Gibt es noch eine Befreiung von der Grundbuch-Eintragungsgebühr?
Nein – die frühere befristete Befreiung ist seit 1.7.2026 ausgelaufen, der Rechner setzt deshalb bewusst die vollen Sätze an. Details im Ratgeber zur Grunderwerbsteuer.
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