Cashflow-Rechner Deutschland

Der Cashflow-Rechner zeigt, was von deinen Mieteinnahmen nach Finanzierung, laufenden Kosten und Steuer monatlich übrig bleibt. Für Deutschland fließen dabei die Grunderwerbsteuer deines Bundeslands, die lineare Gebäude-AfA nach Baujahr und dein Grenzsteuersatz ein – als vereinfachte Modellrechnung, keine Steuerberatung.

Alle vorbelegten Werte sind Beispielwerte, keine Angaben aus deinen Daten – bitte prüfe und ändere sie für deinen konkreten Fall.

Immobilie & Kaufpreis
10.500
4.500
2.284
0
317.284
Finanzierung
Monatsrate 1.058 €
Volltilgung nach 40,3 Jahren
Vermietung & Steuer
Nettomiete pro Monat 1.000 €
Steuer (1. Jahr)
Nettomieteinnahmen (jährl.) 12.000 €
Zinsen (1. Jahr) -10.153 €
AfA (2 %) -3.600 €
Steuerliches Ergebnis -1.753 €
Steuergutschrift 736 €
Cashflow Detail
Nettomiete (mtl.) 1.000 €
Annuität (mtl.) -1.058 €
Steuergutschrift (mtl.) 61 €
Cashflow vor Steuer (mtl.) -58 €
Cashflow nach Steuer (mtl.) 4 €
Cashflow nach Steuer (jährl.) 45 €
Kennzahlen
Bruttomietrendite
Jahresmieteinnahmen (vor Fixkosten) im Verhältnis zum Kaufpreis - ohne Finanzierung, Steuer oder Nebenkosten. Dieselbe Formel wie im Mietrendite-Rechner.
4,8 %
Kaufpreisfaktor
Kaufpreis geteilt durch Jahresmieteinnahmen (vor Fixkosten) - wie viele Jahresmieten der Kaufpreis entspricht. Dieselbe Formel wie im Mietrendite-Rechner.
20,8
Rendite vor Finanzierung
Jahresnettomiete (nach Fixkosten) im Verhältnis zum Gesamtkaufpreis (inkl. Kaufnebenkosten) - ohne Finanzierung, Steuer oder Wertsteigerung.
3,8 %
Eigenkapitalrendite (inkl. Steuer, ohne Wertsteigerung)
Nettomiete abzüglich Zinsen und fälliger Steuer im ersten Jahr, im Verhältnis zum eingesetzten Eigenkapital. Ohne Wertsteigerung, weil dieser Rechner (anders als der österreichische) kein Wertsteigerungsfeld hat. Der eigenständige Eigenkapitalrendite-Rechner misst einen anderen Betrachtungsumfang (ohne Steuern, mit Tilgung statt nur Zinsen) und zeigt deshalb bewusst eine andere Zahl - beide sind für ihren jeweiligen Zweck richtig.
4,1 %

Du möchtest zuerst nur die Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer je Bundesland, Notar, Grundbuch) prüfen? Nutze den Kaufnebenkosten-Rechner Deutschland.

Du rechnest für eine Immobilie in Österreich? Nutze den Cashflow-Rechner Österreich.

Was am deutschen Cashflow anders ist als in Österreich

Die Grundformel ist identisch (Nettomiete minus Annuität minus Steuerwirkung), drei Punkte unterscheiden sich aber deutlich:

  • Die Grunderwerbsteuer ist Ländersache und reicht von 3,5 % (Bayern) bis 6,5 % (z. B. Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Saarland, Schleswig-Holstein) – in Österreich gilt bundesweit ein einheitlicher Satz.
  • Die Gebäude-AfA ist nicht pauschal, sondern hängt vom Fertigstellungsjahr ab (2,5 % / 2 % / 3 %, siehe unten). Österreich rechnet im Vergleichsrechner mit einem festen Satz von 1,5 %.
  • Statt Notar-, Grundbuch- und Vertragserrichtungskosten einzeln kennt der deutsche Rechner eine kombinierte Notar-und-Grundbuch-Pauschale sowie – bei Finanzierung – die Grundschuldbestellung.
  • Die Finanzierung wird über Sollzins und anfängliche Tilgung vereinbart, nicht über eine Laufzeit – dazu unten mehr.

Sollzins und anfängliche Tilgung statt Laufzeit

Ein deutsches Annuitätendarlehen wird nicht über eine Laufzeit abgeschlossen, sondern über zwei Prozentsätze: den Sollzins und die anfängliche Tilgung. Beide zusammen ergeben die konstante Monatsrate:

Monatsrate = Darlehenssumme × (Sollzins % + anfängliche Tilgung %) / 12

Die Rate bleibt über die Zeit gleich, ihre Zusammensetzung verschiebt sich aber: Weil die Restschuld sinkt, fällt der Zinsanteil und der Tilgungsanteil wächst entsprechend. Genau deshalb heißt es „anfängliche" Tilgung – der Satz gilt für das erste Jahr.

Die Dauer bis zur Volltilgung ist damit kein Eingabewert, sondern ein Ergebnis. Sie hängt nur von den beiden Sätzen ab, nicht von der Höhe des Darlehens:

Jahre bis Volltilgung = ln((Sollzins + Tilgung) / Tilgung) / ln(1 + Sollzins / 12) / 12

Beispiel: 4 % Sollzins und 1 % anfängliche Tilgung ergeben rund 40 Jahre bis zur Volltilgung; mit 2 % Tilgung sind es rund 28 Jahre. Eine höhere Anfangstilgung verkürzt die Laufzeit also überproportional.

Zinsbindung: bewusst nicht abgebildet

In Deutschland wird der Sollzins üblicherweise nur für eine Zinsbindungsfrist festgeschrieben (oft 10 oder 15 Jahre). Danach steht eine Anschlussfinanzierung zu dann gültigen Konditionen an – die Restschuld zu diesem Zeitpunkt ist die eigentlich interessante Größe.

Dieser Rechner bildet die Zinsbindung nicht ab und rechnet durchgehend mit demselben Sollzins. Das ist eine bewusste Vereinfachung: Der Rechner betrachtet die Anfangsjahre der Investition – Cashflow, Steuerwirkung und Rendite im ersten Jahr –, und dafür ist der vereinbarte Sollzins der richtige Wert. Die ausgewiesene Dauer bis zur Volltilgung ist entsprechend eine rechnerische Größe unter der Annahme gleichbleibender Konditionen, keine Prognose.

Die lineare Gebäude-AfA nach Baujahr

Abgeschrieben wird nur das Gebäude, nicht Grund und Boden – deshalb reduziert der Grundanteil die Bemessungsgrundlage. Der anzuwendende Satz richtet sich nach dem Fertigstellungsjahr (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG):

Fertigstellung AfA-Satz Nutzungsdauer Rechtsgrundlage
bis 31.12.1924 2,5 % p. a. 40 Jahre § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c EStG
01.01.1925 – 31.12.2022 2,0 % p. a. 50 Jahre § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b EStG
ab 01.01.2023 3,0 % p. a. 33⅓ Jahre § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG

Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis abzüglich Grundanteil (Kaufpreis × (1 − Grundanteil %) × AfA-Satz). Die Kaufnebenkosten fließen in dieser vereinfachten Rechnung nicht in die AfA-Bemessungsgrundlage ein. Stand: August 2026.

Degressive AfA: nicht berücksichtigt, obwohl möglich

Für zu Wohnzwecken dienende Gebäude besteht neben der linearen AfA eine degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 5a EStG: 5 % jährlich vom jeweiligen Restwert, wenn mit der Herstellung nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029 begonnen wurde oder die Anschaffung auf Grund eines in diesem Zeitraum rechtswirksam geschlossenen Vertrags erfolgt.

Dieser Rechner bildet die degressive AfA bewusst nicht ab – er rechnet ausschließlich mit den linearen Sätzen oben. Das heißt ausdrücklich nicht, dass die Regelung ausgelaufen wäre: Sie ist zum Stand August 2026 weiterhin anwendbar. Wenn dein Objekt die Voraussetzungen erfüllt, kann die tatsächliche Abschreibung in den ersten Jahren deutlich höher ausfallen als hier angezeigt – die Steuerwirkung wäre dann günstiger als im Ergebnis dieses Rechners. Sprich das mit deiner Steuerberatung ab.

Ebenfalls nicht abgebildet: der Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer per Gutachten (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG).

Werbungskosten und Grenzsteuersatz

Steuerlich abzugsfähig sind in dieser Rechnung die Schuldzinsen, die Gebäude-AfA und – optional – ein selbst geschätzter Betrag für sonstige Werbungskosten (Verwaltung, Instandhaltung, Versicherung). Die Tilgung ist ausdrücklich nicht abzugsfähig: Sie belastet zwar den Cashflow, schichtet aber nur Fremd- in Eigenkapital um.

Der Grenzsteuersatz wird pauschal auf das steuerliche Ergebnis angewendet. Der Rechner bildet keinen progressiven Einkommensteuertarif ab und berücksichtigt weder Grundfreibetrag noch Splittingtarif, Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer. Dafür wäre das gesamte zu versteuernde Einkommen nötig – das ist Aufgabe einer Einkommensteuerberechnung, nicht eines Cashflow-Rechners.

Grenzen des Rechners

Nicht berücksichtigt: Mietausfall und Leerstand, die Zinsbindungsfrist und die anschließende Anschlussfinanzierung (siehe oben – ein fixer Sollzins gilt durchgehend), Mietsteigerungen, Verkaufskosten und Steuern bei einem späteren Verkauf, die degressive AfA (siehe oben) sowie die Unterscheidung zwischen sofort abzugsfähigem Erhaltungsaufwand und anschaffungsnahem Herstellungsaufwand (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG).

Vereinfacht berücksichtigt: Die Zinsen im ersten Jahr werden als Zinssatz × anfängliche Darlehenssumme berechnet, nicht aus einem Tilgungsplan mit sinkender Restschuld – die tatsächlichen Zinsen liegen dadurch minimal niedriger. Notar- und Grundbuchkosten sind eine marktübliche Näherung von 1,5 % des Kaufpreises (gesetzlich gilt der GNotKG-Gebührentarif), die Grundschuldbestellung eine Näherung von 0,9 % der Kreditsumme.

Die gesamte Berechnung ist eine vereinfachte Modellrechnung für Deutschland, keine Steuerberatung und keine Anlageempfehlung.

Häufige Fragen

Welchen AfA-Satz muss ich ansetzen?
Das entscheidet das Fertigstellungsjahr des Gebäudes, nicht dein Kaufdatum: bis 1924 gelten 2,5 %, von 1925 bis 2022 gelten 2 %, ab 2023 gelten 3 %. Der Rechner ordnet dein eingegebenes Baujahr automatisch zu.
Woher weiß ich meinen Grundanteil?
Idealerweise steht die Aufteilung zwischen Grund und Gebäude bereits im Kaufvertrag. Andernfalls lässt sie sich über den Bodenrichtwert deiner Gemeinde und die Grundstücksfläche annähern. Die Spanne ist groß – ländlich oft 10–20 %, in Großstädten 50 % und mehr –, deshalb ist der im Rechner vorbelegte Wert ausdrücklich nur eine konservative Annahme.
Warum ist die Grunderwerbsteuer je Bundesland unterschiedlich?
Die Grunderwerbsteuer ist Ländersache – jedes der 16 Bundesländer legt seinen Satz selbst fest. Alle Sätze samt Rechenbeispielen stehen im Ratgeber zur Grunderwerbsteuer nach Bundesland; die reinen Kaufnebenkosten ohne Finanzierung kannst du im Kaufnebenkosten-Rechner Deutschland im Detail aufschlüsseln.
Warum kann ich keine Laufzeit eingeben?
Weil ein deutsches Annuitätendarlehen nicht über die Laufzeit vereinbart wird, sondern über Sollzins und anfängliche Tilgung. Die Laufzeit ergibt sich daraus rechnerisch – der Rechner weist sie deshalb als Ergebnis aus („Volltilgung nach …") statt sie abzufragen.
Warum senkt die Tilgung meine Steuer nicht?
Nur die Zinsen sind Werbungskosten. Die Tilgung ist kein Aufwand, sondern eine Vermögensumschichtung: Sie reduziert deine Restschuld und baut damit Eigenkapital auf – steuerlich wirkt sie deshalb nicht, im Cashflow dagegen voll.
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